Phase 2 (01.02.2022 – 31.01.2030) Barunterhalt: Fr. 1'200.15 Betreuungsunterhalt: Fr. 0.00 8. Es sei festzustellen, dass der Gesuchsteller der Gesuchsgegnerin ab dem 1. Januar 2021 keinen persönlichen Unterhalt schuldet, richterliches Ermessen und Rektifikation aufgrund des Beweisergebnisses vorbehalten. 9. Eventualiter sei der Gesuchsteller zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 einen monatlich im Voraus zahlbaren Beitrag von Fr. 200.00 an den persönlichen Unterhalt zu bezahlen, richterliches Ermessen und Rektifikation aufgrund des Beweisergebnisses vorbehalten.