3. Der Gesuchsteller sei zu berechtigen und zu verpflichten, die gemeinsame Tochter C._____ (geboren am tt.mm. 2012) jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 17:00 Uhr, bis Montagmorgen, 08.00 Uhr, auf eigene Kosten zu sich auf Besuch zu nehmen und zusätzlich jede zweite Woche (in den Wochen ohne Besuchswochenenden) vom Mittwochabend, 17:00 Uhr, bis Freitagmorgen, 07:30 Uhr. 4. Der Gesuchsteller sei zu berechtigen und zu verpflichten, auf eigene Kosten vier Wochen Ferien mit der gemeinsamen Tochter C._____ (geboren am tt.mm. 2012) zu verbringen.