2.2. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt rückwirkend ab dem 01.09.2022 monatlich folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: vom 01.09.2022 bis 31.07.2024: Fr. 871.00 ab 01.08.2024: Fr. 600.00 1.2. Im Übrigen werden die Berufung der Klägerin sowie die Berufung des Beklagten abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.