9.2. 9.2.1. Die Vorinstanz führte zu den Wohnkosten des Beklagten aus (angefochtener Entscheid E. 4.2.3), die Hypothekarzinsen seien mit Fr. 750.00 ausgewiesen. Hinzu kämen Heizkosten in der Höhe von monatlich Fr. 500.00. Der Liegenschaftsunterhalt habe im Jahr 2021 Fr. 18'940.00 betragen. Aufgrund der enormen Grösse der Liegenschaft sei nachvollziehbar, dass gewisse Unterhaltskosten nicht jährlich, sondern in mehrjährigen Abständen anfielen. Als Faustregel gelte daher, dass die Nebenkosten einer Liegenschaft rund 1 % des Verkehrswerts betrügen. Der Steuerwert liege bei Fr. 1'073'000.00, wobei dieser Wert notorisch unter dem Verkehrswert liege.