Gemäss Steuerrechner des Kantons Aargau (Steuerjahr 2023; Tarif B; Berücksichtigung eines Vermögens von rund Fr. 285'000.00 gemäss Steuererklärung 2021) ergibt sich ein monatlicher Steuerbetrag von rund Fr. 475.00 (Fr. 5'700.00 / Jahr). Nachdem die von der Vorinstanz festgelegten pauschalen Steueranteile der Kinder von je Fr. 100.00 unbestritten geblieben sind, ergibt sich für die Klägerin in der ersten Phase ein zu berücksichtigender Steueranteil von Fr. 275.00 (Fr. 475.00 – Fr. 200.00) pro Monat.