7. Einkommen Beklagter und Kinder Die von der Vorinstanz festgestellten monatlichen Einkommen der Kinder von je Fr. 200.00 (Kinderzulage) sowie das monatliche Nettofixeinkommen des Beklagten von Fr. 18'412.00 blieben unbestritten (angefochtener Entscheid E. 3.3 und 4.3.2).