__ 16. Altersjahr) eine Erwerbstätigkeit von 100 % zumutbar. Bei Betreuung eines Kindes während des ganzen Tages beträgt das zumutbare Pensum beim betreuenden Elternteil somit bis Ende Juli 2024 10 % resp. ab 1. August 2024 16 % (eines Wochenpensums), beim anderen, nichtbetreuenden demgegenüber 20 %, weil keine Einschränkung durch Betreuungspflichten vorliegt. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Beklagte an einem Werktag pro Woche die - 26 -