Die übrige Zeit werden die Kinder von der Klägerin betreut. Die Betreuung in natura von Schulkindern kann ermittelt werden, indem man den Tag in drei Einheiten (Morgen / Beginn bis Ende der Schule / Abend) unterteilt und über 14 Tage hinweg berechnet, wie viele Einheiten jeder Elternteil von insgesamt 42 Einheiten (3 Einheiten à 14 Tage) zu verantworten hat (Urteil des Bundesgerichts 5A_117/2021 vom 9. März 2022 E. 4.4). In Anwendung dieses Berechnungsmodells kommt der Beklagte bei der vereinbarten Betreuungsregelung auf 12 Betreuungseinheiten, was einem Betreuungsanteil von gerundet 29 % (12 / 42) entspricht.