Diese Deckelung des Überschussanteils der Kinder rechtfertigt sich, da hier der vor der Trennung gelebte Standard nicht durch die dazumal verfügbaren Mittel der Familie, sondern durch die vom Beklagten behauptete und nachgewiesene Sparquote limitiert wurde. Zudem ist nicht ersichtlich, inwiefern berechtigte Interessen der Kinder mit der Zuweisung eines Überschussanteils von je Fr. 436.00 beschnitten würden (vgl. E. 4.2.4 hiervor). 5.8.3. Die Überschussanteile der Parteien betragen je 1/3 und damit Fr. 871.00.