MEYER, Unterhaltsberechnung: Ist jetzt alles klar, FamPra.ch 2021, S. 901 f.). In seinem Urteil 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021 (E. 7.3.1.) hielt das Bundesgericht fest, bei einem Einkommen der Eltern von rund Fr. 11'000.00 lägen keine weit überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnisse vor und liege eine Plafonierung ausserhalb des dem Obergericht grundsätzlich zukommenden Ermessenspielraums. Die fraglichen rechnerischen Überschussanteile des Kindes in jenem Verfahren betrugen bis zu Fr. 825.75 (vgl. Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, ZVE.2021.59 vom 1. März 2022 E. 3.2.2).