5.8. 5.8.1. Die Überschüsse sind grundsätzlich nach "grossen und kleinen Köpfen" aufzuteilen (vgl. E. 4.2.3 hiervor). Die schematische Plafonierung des Überschussanteils der Kinder auf 50 % ihres Barbedarfs (ohne Fremdbetreuungskosten) gemäss Ziff.