Fr. 220.00 + Arbeitswegkosten Beklagter: Fr. 513.00 + Arbeitswegkosten Klägerin: Fr. 145.00 + Steuern: Fr. 2'620.00). 5.6.2. Ausweislich der Steuererklärung erzielten die Parteien und ihre Kinder in der Referenzperiode (Jahr 2021) ein Einkommen in der Höhe von insgesamt Fr. 267'512.00 und somit Fr. 22'293.00 pro Monat (Klageantwortbeilage 5; so auch der Beklagte in dessen Berufung Rz. 23). 5.7. Zusammenfassend ergibt sich nach Gesagtem bezüglich des (letzten) ehelichen Lebensstandards der Parteien und der Kinder im Referenzzeitraum das Folgende: