Wie aus den eingereichten Steuererklärungen 2020 und 2021 hervorgeht, betrug der Wert der Wertschriftendepots und Kontoguthaben der Parteien per 31. Dezember 2020 Fr. 452'595.00 und per 31. Dezember 2021 Fr. 513'416.00. In der Referenzperiode (Kalenderjahr 2021) wuchs das Wertschriften- und Kontovermögen der Parteien somit um Fr. 60'821.00 an. Vor dem Hintergrund, dass der Beklagte ausgewiesen hat, im Jahr 2021 angespartes Bankvermögen von insgesamt Fr. 74'000.00 in Wertschriften investiert zu haben (vgl. Stellungnahme des Beklagten vom 25. Januar 2023 [act. 153 f.], dazugehörige Beilagen 1 und 2), ist auch glaubhaft, dass – entgegen den Behauptungen der Klägerin – dieser Wertzuwachs nicht