5.4. 5.4.1. Als Sparquote gilt derjenige Teil der insgesamt verfügbaren Mittel, der nicht für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht wurde (vgl. MORDA- SINI /STOLL , a.a.O., S. 531). Nicht zur Sparquote zählen daher Auslagen, die auf den Verbrauch ausgerichtet sind wie z.B. (grundsätzlich regelmässige) Auslagen für das Wohnen, Krankenkassenprämien, Mobilität, Freizeit oder Ferien. Es sind aber auch Rückstellungen für konkrete Anschaffungen oder Ausgaben (wie z.B. alle zwei Jahre für teure Ferien) zum Verbrauch zu zählen (ARNDT/LANGNER, a.a.O., S. 185). Der Sparquote zuzurechnen sind dahingegen Ausgaben, die der Vermögensbildung dienen.