Sparen auf den Konti bzw. Wertpapierkäufe. Die Vorinstanz habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Konto- bzw. Wertschriftenguthaben der Parteien im Jahr 2021 um Fr. 60'822.00 angestiegen seien. Er habe belegt, dass er im Jahr 2021 mit drei Überweisungen total Fr. 75'000.00, welche aus seinem Lohn stammten, auf das E._____-Konto transferiert und im Anschluss daran damit Wertschriften gekauft habe, weshalb für den Zuwachs des Konto- und Wertschriftenguthabens entgegen den Ausführungen der Klägerin nicht Börsenkurse verantwortlich seien. Es werde aber anerkannt, dass der Anstieg der Konti um Fr. 60'822.00 und die - 17 -