4.3. Nach Gesagtem ist im Rahmen der zweistufigen Methode (vgl. E. 4.2.2.2 hiervor) vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine (vom Beklagten zu behauptende und zu beweisende; vgl. E. 5.4.2 hernach) Sparquote vorliegt. - 16 -