Bei der Klägerin wurde das familienrechtliche Existenzminimum (exklusive monatliche Steuerlast) auf Fr. 3'730.90 (Grundbetrag: Fr. 1'200.00; Wohnkosten: Fr. 2'370.00 abzgl. Wohnkostenanteil der Kinder Fr. 500.00; KVG und VVG: Fr. 460.30; Arbeitsweg: Fr. 156.60; auswärtige Verpflegung: Fr. 44.00) festgesetzt. Beim Beklagten wurde das familienrechtliche Existenzminimum (inklusive monatliche Steuerlast) auf Fr. 6'954.70 (Grundbetrag: Fr. 1'200.00; Wohnkosten: Fr. 2'600.00 abzgl. Wohnkostenanteil der Kinder Fr. 500.00; KVG und VVG: Fr. 760.70; Arbeitsweg: Fr. 520.00; Autoleasing: Fr. 300.00; auswärtige Verpflegung: Fr. 174.00; Steuern: Fr. 1'900.00) festgelegt.