2. 2.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Kinder C._____, geb. tt.mm.2010 und D._____, geb. tt.mm.2011, rück- wir-kend ab 01.09.2022 monatlich vorschüssig je Unterhaltsbeiträge in Höhe von je Fr. 1'150.00 zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezah-len. 2.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt rückwirkend ab 01.09.2022 monatlich vorschüssig Fr.4'930.00 zu bezahlen.