5.3. Der Beklagte sei zudem zu verpflichten, der Klägerin zwei Drittel allfälliger weiterer Leistungen seiner Arbeitgeberin wie Bonusentschädigungen, Erfolgsbeteiligungen etc. innert 30 Tagen nach Zahlungseingang weiterzuleiten/zu bezahlen, und der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die entsprechenden Abrechnungen seiner Arbeitgeberin innert 30 Tagen nach Eingang zur Kenntnisnahme zuzustellen. "