" 5. 5.1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin ab 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 an deren wie den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig CHF 14'670.00/Monat zu bezahlen, die der Klägerin wie folgt vorschlagsweise zuzusprechen und damit aufzuteilen sind: - CHF 3'385.00 / Monat an den Unterhalt von C._____ - CHF 3'385.00 / Monat an den Unterhalt von D._____ - CHF 7'900.00 / Monat für die Klägerin persönlich dies je zuzüglich der Kinderzulagen, sofern sie der Beklagte bezieht.