Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 1. März 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes R. vom 1. März 2023 betrieben die Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 931.70 nebst Zins zu 5 % seit dem 23. Februar 2023 (Forderungsgrund: "Ausstand Ordentliche Steuern 2020"), den Betrag von Fr. 29.50 (Forderungsgrund: "Verzugszins") und den Betrag von Fr. 205.00 (Forderungsgrund: "Gebühren") zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag.