1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 13. September 2021) für den Betrag von Fr. 5'831.40 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass der Gesuchsgegner dem Gesuchsteller den Betrag von CHF 300.00 direkt zu ersetzen hat.