Der streitgegenständliche Pfändungsverlustschein (Klagebeilage 11) wurde am 10. Oktober 2001 ausgestellt. Im Zeitpunkt der vom Kläger angehobenen Betreibung (vgl. Zahlungsbefehl vom 13. September 2021 = Klagebeilage 1) war die 20-jährige Verjährungsfrist für die mit diesem Verlustschein verurkundeten Betreibungskosten noch nicht abgelaufen und sie -6-