Die Behauptung der Beklagten, sie habe die "Fixkosten" massiv senken können, weil sie sich von mehreren Mitarbeitern getrennt habe, lässt sich daher nicht überprüfen, weshalb nicht ersichtlich ist, inwiefern sich deshalb ihre finanzielle Situation verbessert haben soll. Allein die Tatsache, dass die Beklagte trotz der angeblich florierenden Geschäftssituation erneut am 19. April 2023 für eine öffentlich-rechtliche Forderung (Steuern) betrieben wurde (BB 12, S. 5), spricht gegen eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation.