Auch in diesem Jahr habe sie Aufträge erhalten. Abgesehen von dieser vielversprechenden und liquiden Zukunftsaussicht hätten sowohl die C. AG als auch die D. GmbH erklärt, dass sie auch zukünftig mehrere Projekte mit der Beklagten an die Hand nehmen würden. Der voraussichtliche Auftragsumfang der C. AG bis Ende 2023 belaufe sich auf ca. Fr. 200'000.00. Dem gegenüber stünden offene Forderungen in Höhe von Fr. 72'098.70, welche dem Betreibungsregisterauszug vom 25. Mai 2023 respektive der Liste der aktuell offenen Betreibungen vom 22. Mai 2023 entnommen werden könnten. Darin enthalten sei auch die streitgegenständliche Forderung der Klägerin von Fr. 23'780.55.