2. 2.1. Die Klägerin brachte im Konkursbegehren vor, dass sich der offene Betrag per 22. März 2023 auf total Fr. 23'780.55 (exkl. weiterer Zinsen und Kosten) belaufe. Die letzte Zahlung über Fr. 6'083.75 habe sie am 21. Oktober 2021 erhalten. Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 habe sie die Beklagte aufgefordert, die Ausstände zu begleichen oder einen konkreten Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Eine Rückmeldung sei nicht erfolgt. Es sei unwahrscheinlich, dass die Beklagte jemals ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen werde.