1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 23. März 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Kulm das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte blieb der Verhandlung betreffend Konkurseröffnung vom 11. Mai 2023 unentschuldigt fern. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 11. Mai 2023: " 1. Über die B. GmbH, […], wird mit Wirkung ab 11.05.2023, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.