3. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für das Berufungsverfahren die Hälfte ihrer gerichtlich auf Fr. 2'510.00 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuern) festgesetzten Anwaltskosten, d.h. Fr. 1'255.00, zu bezahlen. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)