Vorliegend ging im angefochtenen Urteil sodann vergessen, die Wohnkosten der Klägerin um C. Wohnkostenanteile zu reduzieren. Für die Klägerin verbleiben damit anrechenbare Wohnkosten von Fr. 150.00 (Fr. 300.00 - Fr. 150.00) in den Phasen 1 bis 3 (bis 30. Juni 2022) und von Fr. 644.00 (Fr. 894.00 - Fr. 250.00) ab Phase 4 (ab 1. Juli 2022).