6.3. Bis Ende Juni 2022 (Phasen 1 bis 3) besuchte C. eine Privatschule in S.. Die Kosten ihres für den Schulbesuch erforderlichen TNW-Abos von unstrittig Fr. 53.00, welche die Klägerin in der Berufungsantwort (S. 29 f.) geltend macht, sind deshalb bis und mit Phase 3 in C. Bedarf zu veranschlagen.