5. 5.1. Dem Beklagten rechnete die Vorinstanz ein Einkommen von "rund" Fr. 8'700.00 an; dieses ergebe sich aus den Lohnausweisen 2020 und 2021 (Urteil, Erw. 3.11.2). Die Klägerin will das Einkommen des Beklagten "genauer betrachten", da auch er ihr Einkommen "möglichst genau berechnet haben will". Aus den Lohnausweisen ergebe sich für Oktober bis Dezember 2021 ein Nettoeinkommen von Fr. 8'773.65. Aus den Lohnabrechnungen 2022 ergebe sich ein Nettolohn von Fr. 8'884.25 (inkl. Aufrechnung Geschäftswagen und Anteil 13. Monatslohn). Dazu komme, dass dem Beklagten im Juni 2022 eine "Prämie" von netto Fr. 936.00 ausbezahlt worden sei.