Nach Abzug der Ausbildungszulagen ergibt sich im Jahr 2022 damit ein monatliches Nettoeinkommen von (rund) Fr. 5'350.00 (Fr. 67'231.85 - Fr. 3'000.00; / 12). Im Jahr 2023 ist deshalb - zuzüglich des der Klägerin im Januar 2023 ausbezahlten Teuerungsausgleichs von brutto rund Fr. 1'103.80 (vgl. Lohnblatt Januar 2023 [Sammelbeilage 2 [9] zur Eingabe der Klägerin vom 3. April 2023]) und unter der Annahme eines ähnlich hohen Bonus wie im Vorjahr - im Rahmen eines 90 %-Pensums von einem monatlichen Nettoeinkommen der Klägerin von (rund) Fr. 5'590.00 (Fr. 64'231.85 / 87.5 x 90; + Fr. 1'026.45 [Fr. 1'103.80 abzgl. 8.007 %]; / 12) auszugehen.