2022, Sammelbeilage 4 zur Eingabe der Klägerin vom 29. Juli 2022]). Im Jahr 2022 arbeite die Klägerin, wie auch auf dem Lohnausweis vermerkt, bis 31. März 2022 in einem 80 %-Pensum und ab 1. April 2022 in einem 90 %-Pensum, d.h. in einem gewichteten Monatsdurchschnitt zu 87.5 %. Nach Abzug der Ausbildungszulagen ergibt sich im Jahr 2022 damit ein monatliches Nettoeinkommen von (rund) Fr. 5'350.00 (Fr. 67'231.85 - Fr. 3'000.00; /