Einkommen Parteien: Fr. 12'140.00 - Bedarf der Parteien: Fr. 6'389.00 Überschuss: Fr. 5'751.00 - Sparquote: Fr. 569.00 Verbleibender Überschuss: Fr. 5'182.00 Bei Zuweisung dieses Überschusses an die Parteien und die Tochter C. nach grossen und kleinen Köpfen (Erw. 3.1 oben) ergibt sich, dass der eheliche Lebensstandard der Parteien ihrem jeweiligen Bedarf (inkl. Steuern) zuzüglich Fr. 2'073.00 entspricht. C. Überschussanteil beträgt Fr. 1'036.00.