Bevor ein allfälliger Überschuss verteilt wird, ist eine allenfalls für die massgebliche Zeit des Zusammenlebens ermittelte Sparquote abzuziehen. Der verbleibende, für die Lebenshaltungskosten aufgewendete Überschuss ist im Sinne der Grundregel nach "grossen und kleinen Köpfen" (vgl. oben) auf die Familienmitglieder bzw. die "Beteilig- - 11 -