ren Zustimmungserklärung vorliege (vgl. act. 42), sei Unterhalt über die Volljährigkeit (am tt.mm.2021) hinaus zuzusprechen, aber (der Einfachheit halber und weil es sich de facto rechnerisch um keine Hausgemeinschaft ähnlich einer Wohngemeinschaft handle, sondern um die Tochter, die zur Schule gehe und bei der Mutter wohne) nur bis 30. Juni 2022. 2.3. Es wurden die folgenden erweiterten Existenzminima der Familienmitglieder berechnet: C.: Fr. 910.00 (Phasen 1 und 2; Grundbetrag Fr. 600.00, Wohnkosten inkl. Nebenkosten Fr. 150.00, KVG/VVG Fr. 160.00) Fr. 1'150.00 (Phase 3; neu: KVG/VVG Fr. 400.00).