Einkommen Gesuchsgegner: Fr. 8'700.– -4- […] 8. Der Gesuchsgegner kann bereits bezahlte Beiträge in der Höhe von Fr. 20'511.– an seine Unterhaltspflicht anrechnen lassen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 3. Januar 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 13. Januar 2023 fristgerecht Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In den Begehren 1 bis 6 beantragt er die Aufhebung der Dispositiv-Ziffern 3, 4, 5, 6 und 8. Die Ziffern 4, 5, 6 und 8 seien durch nachfolgende Ziffern zu ersetzen: