Nach Art. 96 ZPO setzen die Kantone die Tarife für die Prozesskosten fest. Im Kanton Aargau gelangt das Dekret über die Verfahrenskosten (VKD; SAR 221.150) zur Anwendung. Danach beträgt die Entscheidgebühr für die Durchführung des summarischen Verfahrens Fr. 500.00 bis Fr. 12'000.00 (§ 8 VKD). Die in der Sache zuständige Instanz bemisst die Pauschale innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens nach dem Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache. In ausserordentlich zeitraubenden Fällen oder bei mutwilligem oder trölerischem Verhalten einer Partei kann die Pauschale bis auf das Doppelte des vorgesehenen Höchstbetrages bemessen werden (§ 3 Abs. 1 und 2 VKD).