Gewisse alltägliche organisatorische Massnahmen und gegenseitige Informationen seien innert kürzester Zeit zu treffen und könnten daher z.B. nicht über einen Beistand erfolgen. Es sei also nicht anzunehmen, dass alltägliche Absprachen mehr oder weniger konfliktfrei im Interesse von D._____ getroffen und der gegenseitige Informationsaustausch (insb. hinsichtlich schulischer Belange und bezüglich - 13 - Freizeitaktivitäten) gewährleistet werden könne. Vielmehr sei zu befürchten, dass die im Rahmen der alternierenden Obhut vermehrt zu treffenden Absprachen zu zusätzlichem Konfliktpotential zwischen den Eltern führten.