___ verweigert. D._____ habe ihm gesagt, dass sie bei ihm sein möchte und dass "eine Woche" kein Problem wäre. Mehrere Seiten der Eingabe beschlagen sodann seine Sicht der Dinge betreffend die Sommerferien (die Klägerin habe D._____ im Vorfeld angeboten, Ferien mit ihr in T._____ zu verbringen). Er übergehe den Kindeswillen nicht. Die Klägerin verweigere ihm und seinem Umfeld den Kontakt mit D._____. Sie weiche "keinesfalls" vom Gerichtsentscheid "betreffend Besuchsrecht" ab.