2.2.4. Mit Eingabe vom 28. Juli 2023 liess der Beklagte durch seinen Rechtsvertreter ein von ihm persönlich verfasstes Schreiben einreichen. Darin führt er im Wesentlichen aus: Anfangs habe die Klägerin versucht, D._____ von ihm zu entfremden. Aktuell fänden noch Beeinflussungsversuche statt. Ab dem 10. Mai 2023 habe man auf Empfehlung des Familienbegleiters mit der Umsetzung einer alternierenden Obhut begonnen. Die letzten Monate "mit der alternierenden Obhut" hätten gezeigt, dass für D._____ Ruhe und Stabilität einkehre. Die gemeinsame Zeit mit ihm zeige eine positive Wirkung auf D._____ und fördere ihr Wohlbefinden.