2.2.3. Mit Eingabe vom 18. Juli 2023 reichte die Klägerin den E-Mail-Verkehr mit F._____, JFEB R._____, ein. Die E-Mails belegten, dass keine tragfähige Kommunikation bestehe. Herr F._____ habe das Verhalten des Beklagten als "äusserst bedrohlich" bezeichnet und festgehalten, dass er im Moment keine weiteren Gespräche führen wolle. Der Beklagte habe Herrn F._____ kontaktiert, um mit den Parteien eine Art Familienmediation zu machen. Der Beklagte habe ihr aber ständig Vorwürfe gemacht, wenn es nicht seinen Vorstellungen entsprechend gelaufen sei; der "Mediator" habe wiederholt eingreifen müssen. Am 10. Mai 2023 habe Herr F._____ ein Gespräch mit D.__