Ziff. 3. Anstelle eines Besuchs- und Ferienrechts seien die Modalitäten der alternierenden Obhut wie folgt festzulegen: D.____ wird jeweils wöchentlich alternierend von Vater und Mutter betreut. Der Wohnortswechsel wird jeweils an jedem Montag und nach Schulschluss vollzogen. Ziff. 5.1. Die Gesuchstellerin […] sei zu verpflichten, die ordentlichen Unterhaltskosten für [D._____], insbesondere die Krankenkassenprämien, Kommunikationskosten, Kosten für Kleideranschaffungen sowie Schulkosten und die Kosten des Unterhalts der Tochter während dem Aufenthalt der Tochter bei ihrer Mutter allein zu tragen.