2. 2.1. Gegen den ihm am 16. Mai 2023 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 26. Mai 2023 fristgerecht Berufung mit dem Begehren, die Disp.- Ziff. 2.2, 3, 5.1 und 8 seien, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, aufzuheben und es sei wie folgt neu zu entscheiden: "Ziff. 2.2. Die Obhut über [D._____] sei den Parteien je zur Hälfte, wöchentlich alternierend, zuzuweisen.