5.2. [Unterhalt C._____] 5.3. [kein Ehegattenunterhalt] 6. [ausserordentliche Kinderkosten] 7. [übrige Anträge] 8. Die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 8'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit CHF 4'000.00 auferlegt. Der Anteil der Gesuchstellerin wird mit ihrem Kostenvorschuss in Höhe von CHF 1'500.00 verrechnet, sodass sie dem Gericht noch CHF 2'500.00 nachzuzahlen hat."