überspitzt formalistisch, zumal sich aufgrund der Fülle der sich in den Akten befindlichen Unterlagen zur Unterhaltsberechnung und zum Güterrecht unausweichlich ergebe, dass er angesichts der bestehenden finanziellen Verpflichtungen nicht in der Lage gewesen sei, seit dem 30. September 2022 Vermögen anzusparen.