"Zur Begründung verweise ich auf die Ihnen vorliegenden Akten, aus welchen sich ohne weiteres ergibt, dass mein Klient als zivilprozessual mittellos zu bezeichnen ist. Ich verzichte angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstandes und den Ihnen bekannten finanziellen Möglichkeiten und Verpflichtungen meines Klienten auf eine detaillierte Aufstellung der Einkommens- und Ausgabenmodalitäten. Über Vermögen verfügt er ebenfalls kein massgebliches, so dass er den weiteren Prozess nicht wird finanzieren können" (vorinstanzliche Akten [VA] act.