Wehrpflichtersatz Fr. 58.00; Unterhaltspflicht Fr. 3'400.00; Überschussanteile der Kinder mindestens Fr. 61.00; laufende Steuern Fr. 850.00) gegenüber. Bei korrekter Berücksichtigung seiner im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bestehenden finanziellen Verhältnisse infolge höherer Unterhaltsverpflichtung resultiere ein Manko von monatlich mindestens Fr. 459.00. Selbst wenn die Kosten für den Arbeitsweg so belassen würden, wie dies die Vorinstanz aufführe, ergebe sich ein Manko von monatlich Fr. 15.00.