Arbeitsweg Fr. 200.00; auswärtige Verpflegung Fr. 220.00; Wehrpflichtersatz [bis September 2023] Fr. 58.00; Steuern Fr. 850.00). Darin seien die Abzahlungen des Privatkredits und der privaten Darlehen mangels Nachweises effektiver Abzahlungen nicht berücksichtigt worden. Dem Gesuchsteller verbleibe somit ein Freibetrag von Fr. 307.50 und ab Oktober 2023 (nach Wegfall der Wehrpflichtersatzabgabe) ein solcher von Fr. 365.50. Da die unentgeltliche Rechtpflege erst per 19. Januar 2023 beantragt und kein Kostenvorschuss für die Gerichtskosten einverlangt worden sei, sei davon auszugehen, dass sich die Prozesskosten seit 19. Januar 2023 auf maximal Fr. 3'500.00 bis Fr. 4'000.00 beliefen. Dem