" 1. Die Verfügung vom 16.05.2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei für das ordentliche Verfahren betreffend Ehescheidung die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichneten als seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand. 2. Dem Beschwerdeführer sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichneten als seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" Das Obergericht zieht in Erwägung: